Vorbeugender Brandschutz
Allen Schwierigkeiten zum Trotz, die Bauwirtschaft läuft weiter. Der Lockdown im März hat in digitalen Bereichen viele Impulse gesetzt. Die hohen Qualitätsansprüche an die Realisation innovativer, auf Ökologie, Ökonomie und Wirtschaftlichkeit fokussierter Architektur haben auch im vergangenen Jahr den vorbeugenden Brandschutz begleitet. Bauten, welche nicht nach Vorgaben von Standardkonzepten geplant werden und mittels brandschutztechnischer Nachweisverfahren die Brandsicherheit belegen, sind keine Seltenheit mehr. Dank dem Einsatz technischer Brandschutzmassnahmen werden vermehrt Konzepte entwickelt, welche sehr hohe Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz stellen. Der Vollzug der Brandschutzvorschriften passt sich den entsprechenden Anforderungen an.
Im vergangenen Jahr konnte wiederum ein Anstieg von Brandschutzbewilligungen registriert werden. Die Gebäudeversicherung Zug hat in ihrem Zuständigkeitsbereich Bauprojekte in den Planungs- und Bauphasen begleitet, nach Fertigstellung abgenommen und zur Nutzung frei gegeben. Die Qualitätssicherung im Brandschutz liegt in der Verantwortung der Eigentümer- und Nutzerschaft der Bauten. Dazu gehören der Unterhalt von Brandschutzeinrichtungen sowie die Dokumentation während des gesamten Lebenszyklus. Dadurch ist auf Dauer eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz gewährleistet.
Art | 2020 |
Ausgestellte Bewilligungen/Verfügungen | 136 |
Detailbewilligungen | 112 |
Anwendungen im Einzelfall | 14 |
Abnahme- und Teilabnahmeberichte | 120 |
Blitzschutzanlagen
Im Berichtsjahr führten wir bei 20 (Vorjahr 48) Neuanlagen die Abnahmekontrolle durch. Die 82 (Vorjahr 134) periodischen Kontrollen wurden durch VKF-zertifizierte Fachpersonen für äusseren Blitzschutz ausgeführt. Seit dem Systemwechsel im Jahr 2010 wurden rund 1800 Anlagenbesitzer schriftlich aufgefordert, die Kontrolle durchzuführen. Rund 78% der Eigentümer oder Verwaltungen liessen die Anlagen in der vorgegebenen Frist kontrollieren. Die restlichen 22% mussten ein- oder mehrmals gemahnt werden.
Im Kanton Zug sind mittlerweile 4543 (Vorjahr 4529) Gebäude mit einem Blitzschutzsystem versehen. Davon ist bei 2125 (Vorjahr 2129) Gebäuden auf Grund der Nutzung oder Bauart eine Blitzschutzanlage vorgeschrieben. Wiederum waren durch indirekte Einschläge verursachte Überspannungsschäden für über 95% der entstandenen Schäden verantwortlich. Diese Überspannungen zerstören vor allem empfindliche Anlagenkomponenten wie Liftsteuerungen, Sicherheitsanlagen, Frequenzumrichter etc. Die Gebäudeversicherung empfiehlt deshalb den Gebäudeeigentümern den Einbau von Blitzschutzsystemen und Überspannungsschutzeinrichtungen. Durch diese Massnahmen könnten viele Schäden vermindert werden.
Im Sommer 2020 mussten wiederum Blitzschäden registriert werden. Bei der Gebäudeversicherung Zug wurden 24 (Vorjahr 56) Schäden gemeldet. Diese Einschläge verursachten für die Gebäudeversicherung Kosten in der Höhe von 68 000 Franken (Vorjahr 438 000 Franken). Dank weniger Einschlägen mit Schadenfolge liegt die Schadensumme tiefer als im Vorjahr und unter dem Durchschnitt der letzten 10 Jahre.
Löschwasserversorgung
Dank den guten physikalischen Eigenschaften, der hohen Verfügbarkeit und den verhältnismässig geringen Kosten ist das Wasser das wichtigste Löschmittel der Feuerwehren.
Die Gebäudeversicherung Zug beteiligt sich an den Kosten für die Bereitstellung und Verteilung des Löschwassers. Im Berichtsjahr betrug dieser Aufwand 943 953 Franken (Vorjahr 984 941 Franken) an private und kommunale Wasserversorgungen.
Im vergangenen Jahr wurden Beiträge für 44 (Vorjahr 49) neu erstellte Hydranten abgerechnet. Beim Ersatz von Wasserleitungen wurden 31 neue Hydranten eingebaut, weitere 13 Hydranten wurden bei Erweiterungen von Versorgungsgebieten oder bei der Erschliessung von neuen Baugebieten erstellt. Für die Feuerwehren stehen im Kanton Zug 3209 (Vorjahr 3196) Oberflurhydranten für den Wasserbezug bereit.