Zuger Feuerwehren im Überblick

Zuger Gemeindefeuerwehren
Die Zuger Feuerwehren schützen Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte. Sie sind im Ernstfall schnell vor Ort, um Brände, Unfälle und Naturereignisse effektiv zu bekämpfen. Die GVZG sorgt dafür, dass die Feuerwehren bestens ausgerüstet und ausgebildet sind.
Die Aufgaben der Zuger Gemeindefeuerwehren
Die Feuerwehren in den Gemeinden des Kantons Zug sind für die schnelle Intervention bei Bränden, Naturkatastrophen, Einstürzen, Unfällen oder ABC-Ereignissen (atomare, biologische und chemische Gefahrenstoffe) zuständig. Ihr Ziel ist es, Menschen, Tiere, die Umwelt und Sachwerte zuverlässig zu schützen.
Die Grundorganisation der Zuger Feuerwehr
Die Gebäudeversicherung Zug legt fest, welche Ausrüstung jede Feuerwehr im Kanton Zug standardmässig haben muss. Damit ist sichergestellt, dass jede Einheit für Einsätze gut vorbereitet ist.
Richtzeiten für Notruf und Alarmierung
Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt über die Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei. Vom Eingang des Notrufs (118 oder 112) bis zum Aufgebot der Einsatzkräfte beträgt die maximale Richtzeit 180 Sekunden. Zudem stellen ereignisbezogene Alarmdispositive sicher, dass genügend Personal und materielle Mittel rechtzeitig am Einsatzort eintreffen.
Richtzeiten (Schutzziele) für Einsätze
Gemäss der FKS Feuerwehr Konzeption 2030 Grundsatz II gelten folgende Richtzeiten für die Erstintervention bei zeitkritischen Ereignissen:
- Bis 10 Minuten in Gebieten mit mittleren bis hohen Risiken
- Bis 15 Minuten in Gebieten mit geringen bis mittleren Risiken
- Rettungsgeräte (z. B. Autodrehleiter, Hubrettungsfahrzeug) müssen innerhalb von 20 Minuten am Schadenplatz sein
- Sondermittel für die Bewältigung von Unfällen und Einstürzen innerhalb von 20 Minuten, für Öl- und Chemieereignisse innerhalb von 45 Minuten
- Einsätze mit atomaren oder biologischen Gefahrenstoffen innerhalb von 120 Minuten
Alle Schutzziele müssen im Kalenderjahr bei mindestens 80 % der Einsätze eingehalten werden.
Wie werden die Feuerwehren finanziert?
Die Gebäudeversicherung Zug unterstützt die Feuerwehren im Kanton finanziell, damit sie modern ausgerüstet, gut ausgebildet und stets einsatzbereit sind. Die GVZG unterstütz die Gemeinde- und Betriebsfeuerwehren deshalb mit finanziellen Beiträgen:
- Fahrzeuge, Ausrüstung und Feuerwehrbauten werden durch die GVZG mitfinanziert
- Aus- und Weiterbildungskurse, vor allem vom Feuerwehrinspektorat angeordnet, werden von der GVZG bezahlt, inkl. Kursentschädigung der Teilnehmenden
- Ausbildungszentrum Schönau in Cham: Bau und Unterhalt werden unterstützt
- Personal- und Arbeitsplatzkosten des Feuerwehrinspektorats werden getragen
- Stützpunktaufgaben werden durch die GVZG finanziert
Nicht feuerwehrdienstleistende Einwohnerinnen und Einwohner zwischen 20 und 48 Jahren zahlen die Feuerwehrpflichtersatzabgabe, deren Ertrag zusammen mit ordentlichen Steuermitteln in die Finanzierung der Feuerwehren fliesst.
Wer trägt die Einsatzkosten?
Für Brand- und Elementareinsätze trägt die Gemeinde die Kosten, nicht die verursachende Person. Bei technischen Hilfeleistungen und Einsätzen mit ABC-Gefahrenstoffen werden die Kosten hingegen der verursachenden Person in Rechnung gestellt.
Aus- und Weiterbildung
Feuerwehrleute müssen Gefahren erkennen, Risiken einschätzen und rasch reagieren können. Deshalb ist die Ausbildung praxisnah und realitätsgetreu gestaltet.
Die Zuger Gemeindefeuerwehren im Überblick
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Stützpunktfeuerwehr
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