Nach der Schadenaufnahme erhält der Eigentümer oder desen Vertreter eine Schadenbestätigung von der Gebäudeversicherung. Darin wird das Vorgehen zur Schadenbehebung verbindlich festgehalten.
Werden bei der Instandstellung durch den Eigentümer weitere nicht festgehaltene Schäden festgestellt, müssen diese vor der Behebung bei der Gebäudeversicherung Zug nachgemeldet werden.
Auftraggeber für alle Instandstellungsarbeiten ist der Eigentümer. Die Gebäudeversicherung Zug tritt in kein Vertragsverhältnis zu einem Handwerker. Alle Rechnungen sind vom Eigentümer direkt zu bezahlen.
Nach der Behebung des Schadens sind der Gebäudeversicherung Zug Kopien aller Rechnungen zuzustellen und die Bankverbindung (IBAN-Nummer) bekannt zu geben. Aufgrund der eingereichten Unterlagen erstellt die Gebäudeversicherung Zug eine Schadenabrechnung und überweist die Summe auf das angegebene Konto. Bei grösseren Schadenfällen sind zudem Teilzahlungen möglich.