Brandschutzvorschriften

Brandschutzvorschriften

Baulicher Brandschutz

Baulicher Brandschutz

Technischer Brandschutz

Technischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

Organisatorischer Brandschutz

Gemäss Gesetz über den Feuerschutz des Kanton Zug ist der Kanton für den Vorbeugenden Brandschutz zuständig.

Die Gebäudeversicherung Zug vollzieht als kantonale Brandschutzbehörde den Brandschutz und erlässt verbindliche Weisungen und Richtlinien. Sie überwacht den Vollzug der Brandschutzvorschriften

Brandschutz geht uns alle an

Wir alle sind gesetzlich dazu verpflichtet:

  • Den Brandschutz während des gesamten Lebenszyklus der Baute oder Anlage sicherzustellen (Qualitätssicherungspflicht);
  • Für die Unterhaltspflicht sind die erforderlichen Dokumente abzugeben (Dokumentationspflicht);
  • Brände und Explosionen zu vermeiden (Sorgfaltspflicht);
  • Bauten, Anlagen und Brandschutzeinrichtungen in Stand und jederzeit betriebsbereit zu halten (Unterhaltspflicht);
  • Beaufsichtigte Personen (Kinder, Mitarbeitende usw.) zu instruieren und die nötige Vorsicht walten zu lassen (Aufsichtspflicht);
  • Im Brandfall oder bei Anzeichen wie z.B. Rauch sofort die Feuerwehr zu alarmieren und gefährdete Personen zu warnen (Meldepflicht).

Weitere Informationen und Dokumente zum Brandschutz