Die Gebäudeversicherung Zug vollzieht als kantonale Brandschutzbehörde den Brandschutz und erlässt verbindliche Weisungen und Richtlinien. Sie überwacht den Vollzug der Brandschutzvorschriften.
Brandschutz geht uns alle an
Wir alle sind gesetzlich dazu verpflichtet:
Alle betroffenen Personen haben während des gesamtem Lebenszyklus der Baute oder Anlage eine wirkungsvolle Qualitätssicherung im Brandschutz sicherzustellen.
Die Anforderungen an die Qualitätssicherung richten sich nach den Kriterien für Brandschutzanforderungen, Einrichtungen für den technischen Brandschutz sowie verwendeter Nachweisverfahren.
Die Massnahmen zur Qualitätssicherung im Brandschutz sind regelmässig zu überprüfen und im Bedarfsfall anzupassen.
Zur Wahrung der Unterhaltspflicht sind der Eigentümerschaft von Bauten und Anlagen mit dem Bezug alle dazu erforderlichen Dokumente abzugeben.
Die entsprechenden Dokumente sind durch die Eigentümer- und Nutzerschaft bei wesentlichen Anpassungen nachzuführen.
Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten und jederzeit betriebsbereit sind.
Wer andere beaufsichtigt, sorgt dafür, dass diese instruiert sind und die nötige Vorsicht walten lassen.
Wer einen Brand oder Anzeichen davon entdeckt, alarmiert unverzüglich die Feuerwehr und gefährdete Personen.