Das Gesetz über den Feuerschutz verpflichtet Gebäudeeigentümer im Kanton Zug, ihre Feuerungsanlagen periodisch von einer Kaminfegerin oder einem Kaminfeger kontrollieren und reinigen zu lassen.

Dadurch wird erreicht, dass:

  • Brände vermieden werden
  • die Betriebssicherheit gewährleistet bleibt
  • Störungsfälle reduziert werden (Kaminbrand, Kohlenmonoxidvergiftungen)
  • eine lange Lebensdauer der Anlage gewährleistet bleibt
  • die Energie rationell genutzt wird (reduzierte Heizkosten)
  • ein aktiver Beitrag an den Umweltschutz geleistet wird.


Pflichten der Anlageeigentümer

Als Anlageeigentümer bzw. Nutzer sind Sie für die regelmässige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlagen verantwortlich. Sie beauftragen damit eine Kaminfegerin oder einen Kaminfeger, welcher über die entsprechende Bewilligung der Gebäudeversicherung Zug verfügt. Gasbetriebene Feuerungsaggregate müssen durch ein entsprechendes Fachunternehmen einem jährlichen Service unterzogen werden. Hier beschränkt sich die Kontrolle und allfällige Reinigung durch die Kaminfegerin oder den Kaminfeger auf die zugehörige Abgasanlage.

Pflichten der Kaminfegerinnen und Kaminfeger
Kaminfegerinnen und Kaminfeger sind verpflichtet, dem Eigentümer schadhafte oder feuergefährliche Feuerungs- und Abgasanlagen zu melden. Bei unmittelbarer Gefahr und Feststellung schwerwiegender Mängel müssen diese der Gebäudeversicherung Zug Meldung erstatten.