Aufgaben
Die Feuerwehr ist für die Intervention bei Bränden, Elementarereignissen, Einstürzen, Unfällen oder ABC-Ereignissen zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten zuständig.

Grundorganisation
Die Gebäudeversicherung Zug legt die Grundorganisation jeder Feuerwehr fest.

Richtzeit für Notruf und Alarmierung
Die Zuständigkeit für die Alarmierung liegt bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei. Die Abwicklung von der Annahme des telefonischen Notrufs (Notrufnummer 118 und 112) bis zum Aufgebot der Feuerwehreinsatzkräfte erfolgt innerhalb einer Richtzeit von maximal 180 Sekunden. Ein genau vorbereitetes Alarmdispositiv bietet Gewähr, dass rechtzeitig genügend personelle und materielle Mittel am Einsatzort eintreffen. 

Richtzeiten (Schutzziele) für Einsätze
Mit der Erstintervention müssen bei zeitkritischen Ereignissen die Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren, Umwelt und Sachwerten eingeleitet werden:

  • bis 10 Minuten in Gebieten mit mittleren bis hohen Risiken
  • bis 15 Minuten in Gebieten mit geringen bis mittleren Risiken
Bei Ereignissen, in denen Rettungsgeräte (Autodrehleiter, Hubrettungsfahrzeug) benötigt werden, müssen diese innerhalb von 20 Minuten ab Alarmierung auf dem Schadenplatz eintreffen.

Sondermittel für die Bewältigung von Unfällen und Einstürzen müssen innerhalb von 20 Minuten, für die Bewältigung von Öl- und Chemieereignissen innerhalb 45 Minuten, für Atomare- und Biologische Ereignisse innerhalb von 120 Minuten auf dem Schadenplatz eintreffen.

Alle vorgegebenen Schutzziele sind innerhalb eines Kalenderjahres in mindestens 80 % der Einsätze einzuhalten.