Modularer Aufbau und Zusammenarbeit
Jede Ortsfeuerwehr ist in der Lage, auch grössere Schadenereignisse selbständig zu bewältigen. Zur Unterstützung bietet sie bei Bedarf die Nachbarfeuerwehr auf. Zusätzliche Unterstützung leistet die Stützpunkt-Feuerwehr und weitere Ortsfeuerwehren. Diese gegenseitige Hilfe erfolgt in jedem Fall ohne Kostenfolge für die Gemeinde, welche Hilfe anfordert. Jede Gemeinde trägt ihre Kosten selbst.

Finanzierung
Die nicht Dienst leistenden Einwohner zwischen dem 20. und 48. Altersjahr entrichten eine sogenannte Feuerwehrpflichtersatzabgabe. Der Ertrag wird zusammen mit Mitteln aus den ordentlichen Steuereinnahmen zur Finanzierung der Feuerwehr verwendet. Die Gebäudeversicherung Zug leistet Beiträge an die Ausbildungskosten, den Betrieb und die Investitionskosten von Ausrüstungen und Fahrzeugen.

Einsatzkosten der Feuerwehr
Die Einsatzkosten bei Brand- und Elementarschadeneinsätzen werden von der Gemeinde übernommen. Weitere Dienstleistungen, Fehlalarme und Einsätze im Bereich der Öl-, Chemie- und Strahlenwehr werden gemäss Gebührentarif der Gemeinde bzw. kantonalen Vorgaben verrechnet.

Zusätzliche Dienstleistungen der Feuerwehren
Der Gemeinderat kann die Feuerwehr zur Hilfe im Verkehrsdienst, bei Veranstaltungen, für technische Einsätze und andere Dienstleistungen einsetzen. Diese Dienstleistungen dürfen die Erfüllung des eigentlichen Auftrages der Feuerwehr nicht beeinträchtigen. Die Gemeinde regelt die Entschädigung und die allfällige Weiterverrechnung der Einsatzkosten.