Die Geschichte der Gebäudeversicherungen in der Schweiz nimmt mit dem Jahr 1805 im Kanton Aargau ihren Anfang. Im ursprünglich zum österreichischen Breisgau gehörenden Fricktal gab es bereits eine obligatorische Feuerversicherung. Diese ging zurück auf einen Beschluss von Kaiserin Maria Teresia (1717-1780). Dem Beispiel des Kantons Aargau folgten die Kantone Zürich 1808, Solothurn und Schaffhausen 1809, Neuenburg und Luzern 1810, Glarus und Waadt 1811 sowie Freiburg 1812 und Zug 1813.
Dieser historische Entscheid zeugte von grosser Weitsicht und ersparte Geschädigten fortan viel Not und Elend. Wer vor 1813 bei einem Brand sein Hab und Gut verlor, hatte keinerlei Anspruch auf finanzielle und materielle Hilfe. Die Geschädigten waren selbst für die Behebung des Schadens verantwortlich. Da kaum jemand in der Lage war, den erlittenen Schaden aus eigenen Mitteln zu tragen, gerieten ganze Familien in Not und Elend. Mit der Gründung der Gebäudeversicherung Zug fand diese unbefriedigende Situation ein gutes Ende.