Schadenfall

Melden Sie einen Schadenfall so schnell wie möglich und in jedem Fall VOR dessen Behebung. Am einfachsten und schnellsten geht dies mit einer Online-Schadenmeldung (siehe den Link unten).

Wird ein Schaden erst nach seiner Behebung gemeldet, kann die Gebäudeversicherung Zug das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abweisen.

Stockwerkeigentümer oder Mieter müssen den Schaden ihrer Verwaltung oder dem Eigentümer melden!

Folgende Angaben sind für die Schadenregulierung wichtig:

  • Assekuranz- oder Policennummer
  • Gemeinde, Strasse und Hausnummer
  • Schadendatum
  • Kurzer Schadenbeschrieb mit Fotos und - sofern möglich -
  • ungefährer Schadensumme
  • Telefonnummer einer Kontaktperson