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Melden Sie einen Schadenfall so schnell wie möglich und in jedem Fall VOR dessen Behebung. Am einfachsten und schnellsten geht dies mit einer Online-Schadenmeldung (siehe den Link unten).
Wird ein Schaden erst nach seiner Behebung gemeldet, kann die Gebäudeversicherung Zug das Entschädigungsbegehren ganz oder teilweise abweisen.