Das Gesetz über den Feuerschutz delegiert einen Teil der vorbeugenden Brandschutzaufgaben an die Gebäudeversicherung Zug.

Aufgaben der kommunalen Brandschutzfachleute

  • Gesuche zuhanden des Gemeinderates bearbeiten, die in den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich fallen
  • An Objekten ihres Zuständigkeitsbereichs Bau- und Schlusskontrollen durchführen
  • Stichprobenweise, periodisch oder auf Weisung der Gebäudeversicherung Zug die Einhaltung der Brandschutzvorschriften an bestehenden Gebäuden überprüfen
  • Feuerpolizeiliche Bewilligungen für Veranstaltungen in Räumen mit mehr als 300 Personen erteilen

Periodische Kontrolle von Gebäuden
Der Verwaltungsrat legt gemäss Reglement über den Feuerschutz zum Gesetz über den Feuerschutz des Kanton Zug die Kontrollfristen der Feuerschau fest, soweit sie nicht durch die Brandschutzvorschriften vorgegeben sind.

Die Kontrollen werden den Eigentümern rechtzeitig angezeigt. Diese sind berechtigt, bei der Kontrolle anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen. Den Mitarbeitenden der Gebäudeversicherung Zug ist unbeschränkter Zutritt zu gewähren und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Wohnbauten bis zur Hochhausgrenze werden stichprobenweise kontrolliert.

Kontrollen 
Brandschutzkontrollen werden dem Risikomodell der Gebäudeversicherung Zug entsprechend durchgeführt.

1. Bauten mit grosser Personenbelegung

2. Beherbergungsbetriebe

3. Wohnbauten ab Hochhausgrenze

4. Parkings

5. Industrie- und Gewerbebauten

6. Verwaltungs-, Büro- und Schulbauten

7. Weitere Gebäude nach Risikomodell der Gebäudeversicherung Zug

Aus besonderem Anlass können die Feuerschutzorgane jederzeit sowohl kontrollpflichtige als auch nicht kontrollpflichtige Bauten und Anlagen überprüfen.