Aufgaben der kommunalen Brandschutzfachleute
Periodische Kontrolle von Gebäuden
Der Verwaltungsrat legt gemäss Reglement über den Feuerschutz zum Gesetz über den Feuerschutz des Kanton Zug die Kontrollfristen der Feuerschau fest, soweit sie nicht durch die Brandschutzvorschriften vorgegeben sind.
Die Kontrollen werden den Eigentümern rechtzeitig angezeigt. Diese sind berechtigt, bei der Kontrolle anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen. Den Mitarbeitenden der Gebäudeversicherung Zug ist unbeschränkter Zutritt zu gewähren und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Wohnbauten bis zur Hochhausgrenze werden stichprobenweise kontrolliert.
Kontrollen
Brandschutzkontrollen werden dem Risikomodell der Gebäudeversicherung Zug entsprechend durchgeführt.
1. Bauten mit grosser Personenbelegung |
2. Beherbergungsbetriebe |
3. Wohnbauten ab Hochhausgrenze |
4. Parkings |
5. Industrie- und Gewerbebauten |
6. Verwaltungs-, Büro- und Schulbauten |
7. Weitere Gebäude nach Risikomodell der Gebäudeversicherung Zug |
Aus besonderem Anlass können die Feuerschutzorgane jederzeit sowohl kontrollpflichtige als auch nicht kontrollpflichtige Bauten und Anlagen überprüfen.