Die Gebäude sind gegen Schäden versichert, die entstehen durch:

Feuerschäden wie z.B.:

  • Feuer, Rauch, Hitze
  • Blitzschlag
  • Explosion
  • abstürzende oder notlandende Flugzeuge oder Teile davon


Elementarschäden
wie z.B.:

  • Sturm
  • Hagel
  • Hochwasser und Überschwemmung
  • Lawinen, Schneedruck und Schneerutsch
  • Steinschlag, Felssturz und Erdrutsch


Erdbeben

Obschon nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung besteht eine limitierte Deckung für Erdbebenschäden, welche die Gebäudeversicherung Zug zusammen mit anderen Gebäudeversicherungen abdeckt. Der gemeinsame Schadenpool stellt pro Kalenderjahr maximal zweimal 2 Milliarden Franken zur Verfügung.

Entschädigt werden Schäden, deren Ursprung auf ein Erdbeben mit mindestens Stärke VII zurückgeht. Der Selbstbehalt beträgt 10% der Versicherungssumme, mindestens aber CHF 50´000 pro Gebäude.