Feuerschäden wie z.B.:
Elementarschäden wie z.B.:
Erdbeben
Obschon nicht Gegenstand der Gebäudeversicherung
besteht eine limitierte Deckung für
Erdbebenschäden, welche die Gebäudeversicherung Zug zusammen mit anderen
Gebäudeversicherungen abdeckt. Der
gemeinsame Schadenpool stellt pro Kalenderjahr maximal zweimal 2 Milliarden Franken zur Verfügung.
Entschädigt werden Schäden, deren Ursprung auf ein Erdbeben mit mindestens Stärke VII zurückgeht. Der Selbstbehalt beträgt 10% der Versicherungssumme, mindestens aber CHF 50´000 pro Gebäude.