Weiter vergütet die Gebäudeversicherung Schutzvorkehrungen, die der Schadenminderung dienen sowie Folgeschäden, die aufgrund der Schadensbekämpfung entstanden sind.
Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungsart wie dem Neu-, Zeit- oder Abbruchwert.
Bei Schäden an unvollendeten Gebäude werden nur die zur Zeit des Ereignisses fest mit dem Gebäude verbauten Bauteile vergütet.