Neubauten, Anbauten, Umbauten und Ausbauten sowie die Umnutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen sind bewilligungspflichtig und bedürfen einer Brandschutzbewilligung der Gebäudeversicherung Zug.
Solche Vorhaben sind auf dem Bauamt der Standortgemeinde einzureichen. Die Gemeinde überweist diese Vorhaben der Gebäudeversicherung Zug zur Prüfung und zum Entscheid, ob diese einer Brandschutzbewilligung bedürfen.
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