Gemäss Gesetz über den Feuerschutz sind alle Gebäudeeigentümer/-innen verpflichtet, die geltenden Brandschutzvorschriften umzusetzen und die anfallenden Kosten zu tragen.
Die Gebäudeversicherung Zug fördert die Umsetzung der Brandschutzmassnahmen gezielt durch:
- die anteilmässige Finanzierung der Kostenaufwendungen für die Begutachtung und Bewilligung von Neu-, An-, Aus- und Umbauten durch die Brandschutzexperten
- die anteilmässige Übernahme der Personalkosten der gemeindlichen Feuerschau
- die Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die Löschwasserversorgung
- die Beratung und Kontrolle von Bauprojekten.
Die Beitragsleistungen sind im Reglement über den Feuerschutz des Kanton Zug geregelt.