Damit Brände aktiv verhütet werden und die Einsatzbereitschaft von Brandschutzeinrichtungen sichergestellt ist, müssen Aufgaben und Kompetenzen des Personals klar geregelt und regelmässig geschult werden.
Zu den organisatorischen Verantwortlichkeiten gehören periodische Kontrollen und die umgehende Behebung festgestellter Mängel. Höchste Aufmerksamkeit gebührt der ungehinderten Begehbarkeit der Fluchtwege. Türen in Fluchtwegen müssen jederzeit einfach von Hand und ohne Hilfsmittel (ohne Schlüssel) bedient werden können.
Die Verantwortung für den organisatorischen Brandschutz liegt bei Eigentümer und Nutzerschaft von Bauten. Wenn Brandgefahren, Personenbelegung oder die Grösse des Betriebes es erfordern, ist ein der Geschäftsleitung direkt unterstellter Sicherheitsbeauftragter zu bestimmen und auszubilden.
Helfen Sie mit!
Eigentümer und Nutzer von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass Brandschutz-Einrichtungen und haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss in Stand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind.