Neuwert |
Der Neuwert entspricht dem Kostenaufwand, der zum Zeitpunkt der Schätzung für die Erstellung des Gebäudes in gleicher Art, gleicher Grösse und mit gleichem Ausbau am gleichen Standort aufgewendet werden müsste. |
Zeitwert |
Wenn sich der Zeitwert eines Gebäudes um mehr als die Hälfte des Neuwertes verringert hat, wird es zum Zeitwert versichert. Der Zeitwert entspricht dem Neuwert, abzüglich der Entwertung, die als Folge von Alter, Abnützung, Witterungseinflüssen, Bauschäden, Baumängeln oder anderen Gründen eingetreten ist. |
Abbruchwert |
Gebäude, die zum Abbruch bestimmt sind oder wegen ihrem Zustand nicht mehr benützbar sind, werden zum Abbruchwert versichert. Der Abbruchwert entspricht in der Regel der Summe, die aufgewendet werden, muss um das Gebäude abzubrechen und zu entsorgen. |
Der Versicherungswert wir nur dem Eigentümer oder dessen gesetzlichen Vertreter ausgehändigt. Der Steuerverwaltung werden keine Daten weitergegeben.