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Anpassung Schutzkonzept GVZG im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Aufgrund der besonderen Umstände und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesrates hat die Geschäftsleitung das Schutzkonzept für die GVZG per 18.01.2021 angepasst.
Wir sind für Sie da! Unsere Mitarbeitenden nehmen gerne Ihren Anruf unter 041 726 90 90 und Ihr E-Mail (L_hc__gz--gzvgofni) entgegen und helfen Ihnen weiter. Die Direktwahlnummern sowie Mailadressen Ihrer bekannten Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Homepage (www.gvzg.ch) unter der Rubrik «Kontakt / Ihre Kontaktpersonen».
Besprechungen: Besprechungen in unseren Räumlichkeiten sind grundsätzlich möglich, sollen aber auf wichtige und dringende Fälle beschränkt werden. Bitte nehmen Sie vorgängig mit uns Kontakt auf, da unsere Mitarbeitenden momentan im HomeOffice arbeiten.
Schätzungen und brandschutztechnische Abnahmen Grundsätzlich können solche nach wie vor stattfinden. Zwingende Voraussetzung für die Wahrnehmung solcher Termine ist jedoch, dass alle massgebenden Schutzvorschriften jederzeit von allen Teilnehmern eingehalten werden.
Schadenmeldungen: Erledigen Sie diese bitte direkt via unsere Homepage (www.gvzg.ch) unter der Rubrik «Schnellzugriff / Schadenmeldung».
Unterlagen: Diese können Sie gerne auch in den GVZG-Briefkasten an unserem Geschäftssitz an der Grafenaustrasse 1 in Zug deponieren.