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So gelingt das Grillvergnügen

Kaum wird es draussen wieder warm, duftet es auch schon verführerisch aus Gärten und von Balkonen. Leider kommt es beim Grillieren immer wieder zu Brandunfällen. Auslöser sind fast immer Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit.

Grillen und Chillen ist bei Jung und Alt beliebt. Dabei geht es heiss zu und her: Gasflammen erreichen Temperaturen von bis zu 800 Grad Celcius, ein Holzkohlegrill bis zu 500 Grad Celcius. Mit den Verhaltenstipps der Gebäudeversicherung Zug gelingt der Grillspass garantiert.

Für alle Geräte gilt
Es darf nur im Freien gegrillt werden. Der Grill muss standfest und auf einer ebenen, nicht brennbaren Unterlage stehen. Zu brennbaren Materialien wie Gartenmöbel, Sonnenstoren, Schilfmatten oder Holzfassaden sollte ein Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter eingehalten werden. Kinder sollten im Umgang mit Feuer und Grillgeräten instruiert und überwacht werden.

Holzkohlegrill
Das Anzünden von Holzkohle erfordert etwas Geduld. Als Anzündhilfen dürfen nur Anzündkamine aus dem Fachhandel verwendet werden, keinesfalls «Brandbeschleuniger» wie Benzin oder Brennsprit. Nach einem missglückten Anzündversuch niemals Anzündflüssigkeit aus einer Flasche in den Grill spritzen. Das kann zu schweren Brandverletzungen führen, da die Mischung explosionsartig brennt. Nach dem Grillieren die Asche mit Wasser löschen oder in einem nicht brennbaren Behälter aufbewahren. Asche kann bis zu 48 Stunden nach dem Grillieren noch nachglühen und einen Brand verursachen. Auf keinen Fall die Asche mit dem Staubsauger aufsaugen.

Gasgrill
Es empfiehlt sich, vor der ersten Inbetriebnahme des Gasgrills die Sicherheitsvorschriften des Herstellers zu lesen. Nach der Winterpause muss die Dichtigkeit der gasführenden Verbindungsleitungen, z.B. durch das Aufbringen von schaumbildenden Mitteln, überprüft werden. Vor jeder Inbetriebnahme sollte generell geprüft werden, ob die Anschlüsse dicht sind und der Verbindungsschlauch nicht der Hitze ausgesetzt ist. Beschädigte, rissige oder ausgetrocknete Dichtungen müssen ersetzt werden. Bei Gasgeruch keinesfalls Rauchen und kein Feuer machen. Sofort das Ventil der Gasflasche schliessen und das defekte Gerät im Fachhandel reparieren lassen. Bei Nichtgebrauch sollte das Ventil der Gasflasche immer geschlossen sein. Gasflaschen niemals im Innern von Gebäuden lagern (Wohnung, Keller, Garage).

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand kommen, sich und andere in Sicherheit bringen und unverzüglich die Feuerwehr unter der Notrufnummer 118 alarmieren.

 

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