«Hagelschutz – einfach automatisch»

Gemeinsam mit SRF Meteo und NetIT-Services haben die Kantonalen Gebäudeversicherungen das System «Hagelschutz – einfach automatisch» entwickelt.

Besteht für ein Gebäude akute Hagelgefahr, sendet SRF Meteo ein Signal an die elektronische Gebäudesteuerung. Daraufhin fahren die Storen automatisch hoch und sind vor Beschädigungen geschützt. Sobald der Hagelzug vorüber ist, sorgt ein zweites Signal dafür, dass sich die Storen wieder in ihre vordefinierte Position bewegen. Dieses Alarmierungssystem trägt zur Werterhaltung Ihrer Investition bei, indem es auf intelligente Weise Lamellenstoren und andere Sonnenschutzsysteme vor Hagelschäden schützt.

Voraussetzung

Damit der Hagelschutz betrieben werden kann, ist eine automatische Storen- bzw. Gebäudesteuerung erforderlich. Bei Unklarheiten über die Installationsmöglichkeiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Hersteller oder Installateur des Systems.

Mögliche Kostenbeteiligung

Eine mögliche Kostenbeteiligung ist im Vorfeld mit der Gebäudeversicherung Zug abzuklären.

Hagelwiderstand HW3

Seit dem 1. Mai 2024 versichert die Gebäudeversicherung Zug grundsätzlich keine Hagelschäden mehr an Bauteilen, die ständig der Witterung ausgesetzt sind und einen Hagelwiderstand von weniger als HW3 aufweisen, sei es aufgrund ihrer Beschaffenheit oder altersbedingt. Ein Hagelwiderstand von HW3 bedeutet, dass die Bauteile einem Hagelkorn mit einem Durchmesser von drei Zentimetern ohne Schäden standhalten müssen. Hagelschäden, die durch größere Hagelkörner (über 3 cm Durchmesser) entstehen, werden weiterhin von der Gebäudeversicherung Zug abgedeckt.

Beteiligung an den Mehrkosten für HW3-Massnahmen

Werden nach einem Schadenfall beschädigte Bauteile durch solche ersetzt, die einen Hagelwiderstand von HW3 aufweisen, beteiligt sich die Gebäudeversicherung Zug an den entsprechenden Mehrkosten (Differenz zwischen beschädigten Bauteilen mit geringerer Qualität und Neuwertbauteilen mit HW3-Qualität). Der Beitrag beträgt bis zu 40% der berechtigten Kosten (jedoch nicht mehr als der mögliche Schaden und maximal 2% des Versicherungswertes).

Voraussetzung

Es erfolgt keine Beteiligung an den Mehrkosten für HW3-Massnahmen bei neuen Bauteilen. Als neu gelten Bauteile von Gebäuden, deren Baugesuch nach dem 1.1.2025 bei der zuständigen Baubewilligungsbehörde eingereicht wurden. Sind für die Bauteile kein Baugesuch erforderlich, gelten diese als neu, wenn die Bestellung nach dem 1.8.2024 erfolgte.

Produkte und mögliche Kostenbeteiligung

Informationen zu geeigneten Produkten finden Sie auf der Website www.hagelregister.ch.

Um eine mögliche Kostenbeteiligung zu ermitteln, müssen die Kosten der beschädigten Bauteile sowie die Kosten für neue Bauteile, die den Anforderungen an HW3 entsprechen, vorliegen.

Ihr Ansprechpartner

Armin Müller

Fachperson Gebäudeschutz Naturgefahren VKF & Schaden-Experte