Mit der Überarbeitung des Gesetzes über den Feuerschutz (FSG) sowie des Reglements zum Feuerschutzgesetz wurden die rechtlichen Grundlagen für die Prävention im Elementarschadenbereich geschaffen (Elementarschadenprävention ESP).
Die Gebäudeversicherung Zug kann aufgrund dieser Grundlagen Beiträge an effektive und effiziente Massnahmen zum Schutz von bestehenden Gebäuden leisten.
Die Beitragsleistungen werden in den «Richtlinien der GVZG zur Vergabe von ESP-Beiträgen» umschrieben.